| News
|
18.07.2011, 15:49 Uhr | (hr)
|
Übersicht |
Drucken
|
Dreister Versuch der Einschüchterung Wählerinitiative drohte mit Abmahnung
Wandlitz (hr) Eine Anzeige des CDU-Bürgermeisterkandidaten Uwe Liebehenschel in der Märkischen Oderzeitung (MOZ) sorgte bei der Wandlitzer Bürgerinitiative, für die Jana Radant in den Wahlkampf zieht, für Aufregung. Stein des Anstoßes war eine Formulierung, die auch die Initiative benutzt: Mit dem Bürger, für die Bürger.
Vom Vorsitzenden der Wählerinitiative Helge Tino Richter wurde gleich das ganz große Geschütz in Stellung gebracht: Er drohte mit einer Abmahnung. Unter Berufung auf Grundgesetz und europäische Richtlinien sowie das „Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums“ stellte er die Aussage Mit den Bürgern – Für die Bürger als originäres Eigentum der Wählerinitiative dar (Wortlaut des Textes im Anhang als PDF-Datei).
„Dieses Vorgehen“ sagt Uwe Liebehenschel, „kann man entweder als Versuch der Einschüchterung oder als Angst vor meinen Erfolgsaussichten bei der Wahl werten. Ich bedaure außerordentlich, dass von Seiten der Wählerinitiative nicht einmal ein Versuch unternommen wurde, durch ein Gespräch mögliche Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.“
Im Übrigen genüge ein Blick ins Internet, um festzustellen, dass es eine Vielzahl von Gruppen, Wählerinitiativen und Parteien gebe, die mit diesem oder einem ähnlichen Slogan werben. Unter diesen Umständen sei es dreist, „den Schutz des geistigen Eigentums“ ins Feld zu führen und das alleinige Recht auf die Nutzung dieser Formulierung zu beanspruchen.
Wenn Herr Richter die genannte Aussage als geistiges Eigentum reklamiere, bleibe die interessante Frage ungeklärt, ob sich die Wählerinitiative mit allen bisherigen Nutzern der Werbeformulierung darauf geeinigt habe, dass damit ausschließlich für Frau Radant geworben werden dürfe.
Natürlich weise er die Abmahnung zurück. Nicht nur, weil sie inhaltlich nicht haltbar sei, sondern auch, weil nicht einmal die formalen rechtlichen Grundsätze eingehalten wurden. So fehle beispielsweise eine Fristsetzung, die das Gesetz aber zwingend vorschreibe. „Wenn Herr Richter meint, trotzdem vor Gericht ziehen zu müssen, kann ich ihn nicht daran hindern“, stellt Uwe Liebehenschel fest. „Aber ich sehe einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegen.“
Zusatzinformationen zum Download |
Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |